Inklusives Wohnen
In Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention anerkennen die Vertragsstaaten das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben.
Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen. Sie entscheiden, wo und wie sie wohnen möchten: ob in der eigenen Wohnung, in einem Wohnheim oder in einer Wohngemeinschaft, ob alleine oder mit Partnerin oder Partner. Sie haben Anspruch auf die für die gewählte Wohnform erforderlichen Unterstützungsleistungen.
Wie kann „Wohnen ohne Eltern“ inklusiv gelingen, wenn die Kinder mit Behinderung erwachsen werden? Dazu gibt es sehr verschiedene und individuelle Lösungen. Hier ein Überblick vom Landschaftsverband Rheinland über verschiedene Wohnformen und Unterstützungsleistungen.
Individuelle Beratung sowie Hilfen bei der Beantragung von Leistungen gibt es bei der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, kurz KoKoBe.
Mitglieder unserer Initiative geben gerne ihre Erfahrungen und ihr Wissen zum Thema „Wohnen ohne Eltern“ weiter! Einfach per E-Mail oder über das Kontaktformular anfragen.
Inklusive Wohngemeinschaften werden auf der Webseite von WOHN:SINN gut erklärt.