Junge Frau mit Down-Syndrom breitet fröhlich die Arme aus

Inklusion in der Schule

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen. In Nordrhein-Westfalen findet die sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.

Im Rhein-Kreis Neuss koordiniert und begleitet das Inklusionsbüro für schulische Angelegenheiten den Prozess des Übergangs von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf von der Kita in die Grundschule und von der Schule in den Beruf. Die MitarbeiterInnen des Inklusionsbüros sind für alle Themen des Gemeinsamen Lernens und der sonderpädagogischen Unterstützung ansprechbar.

Unabhängig davon können sich Eltern in unserer Initiative von einer ehrenamtlich tätigen, erfahrenen Sonderpädagogin beraten lassen. Bei Interesse bitte Anfrage per E-Mail oder über das Kontaktformular. Das Angebot ist kostenfrei.

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen einen behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf im Unterricht haben, der nicht von Seiten der Schule gedeckt werden kann, besteht Anspruch auf eine Schulbegleitung bzw. Inklusionsassistenz als Leistung zur Teilhabe an Bildung.

Die Eltern/Sorgeberechtigten müssen dies beantragen:

  • beim Sozialamt: bei körperlichen und geistigen Behinderungen sowie bei Mehrfachbehinderungen.
  • beim Jugendamt: bei (drohenden) seelischen Behinderungen (psychischen Störungen, Verhaltensstörungen, ADHS).

Viele Schulen des Gemeinsamen Lernens im Rhein-Kreis Neuss erhalten die Inklusionsassistenz mittlerweile in einem Pool als „systemische Unterstützung“. Dann brauchen Eltern/Sorgeberechtigte keinen Antrag stellen. Ein vorher festgelegter Stunden-Umfang von Inklusionsassistenz steht der Schule zur Verfügung. Die Assistenzkräfte werden in der Schule entsprechend des Bedarfs eingesetzt. Die Inklusionsassistenz unterstützt die Kinder bei Bedarf auch in der offenen Ganztagsschule.

Links zu weiteren Informationsquellen