​Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

hier wieder einige aktuelle Informationen zu inklusiven Themen und Veranstaltungen:

Veranstaltungen der KoKoBe im Rhein-Kreis Neuss

Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung im Rhein-Kreis (KoKoBe) lädt zu drei Veranstaltungen ein:

  • „Reisen und Urlaub“ – Informationsveranstaltung am Freitag, 8. März 2024 um 17 Uhr, inklusive Jugendfreizeiteinrichtung DAS HAUS, Hamtorwall 18 41460 Neuss
  • „Die VHS Neuss und KoKoBe besuchen den Kölner Dom“ am Freitag, 22. März 2024, 15:30—17:00 Uhr am Kölner Dom
  • „Herein-spaziert! – Menschen mit Behinderung laden ein. Sie zeigen: So lebe ich“, Termine vom 07. März – 18. April 2024

Beigefügt die ausführlichen Informationen zu diesen Veranstaltungen.

Verfahrenslotsen ab 1. Januar 2024: Unterstützung für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe:

Hintergrund: nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), in Kraft getreten am 10.06.2021, sollen alle Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer Behinderung im Sinne der Inklusion bis Ende 2027 in die Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Die bisherige Aufteilung zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Träger der Eingliederungshilfe soll ab dem 01.01.2028 entfallen.

Ab 2024 gibt es übergangsweise die sogenannten Verfahrenslotsen, die zunächst bis zum 31.12.2027 befristet sind. Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien bei der Verwirklichung der ihnen zustehenden Leistungen.

  • 10b des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII): Junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten haben bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung dieser Leistungen Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen. Der Verfahrenslotse soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig unterstützen sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken. Diese Leistung wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erbracht.

Daneben soll der Verfahrenslotse den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit unterstützen.

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es bei den Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe diese Verfahrenslotsen. Im Rhein-Kreis Neuss haben die Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch und

Neuss die Aufgaben der Verfahrenslotsen per Vereinbarung auf den Rhein-Kreis Neuss übertragen.

Junge Menschen mit Behinderung sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten können sich für eine Unterstützung bei der Verwirklichung von Leistungen der Eingliederungshilfe an die Verfahrenslotsen wenden. Die Kontaktdaten der Verfahrenslotsen beim Rhein-Kreis Neuss:

https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/jugendamt/dienstleistungen/allgemeiner-sozialer-dienst-kinderschutz-hilfe-zur-erziehung-jugendhilfe-im-strafverfahren-pflegekinderdienst-eingliederungshilfe/verfahrenslotsen/#:~:text=Seit%20dem%2001.,%2C%20sowie%20Erziehungs-%20und%20Personensorgeberechtigten.

Rechtsänderungen für Menschen mit Behinderung in 2024

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) informiert in einem Ratgeber über wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.

Auch die Aufgabe der Verfahrenslotsen wird erläutert. Der Ratgeber ist abrufbar unter https://bvkm.de/ratgeber/rechtsaenderungen/

Online-Workshops Leichte Sprache

Möchten Sie die „Leichte Sprache“ kennenlernen? Die Katholische Erwachsenen Bildung (KEB) Hessen bietet dazu kostenlose Online-Workshops über Zoom an https://www.leichte-sprache.online/kurse

Wer sich vertiefte Kenntnisse aneignen möchte, findet hier viele (kostenpflichtige) Angebote: https://www.rehadat-seminaranbieter.de/online-seminare/leichte-sprache/  Siehe auch: https://leichte-sprache.de

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): wie weiter nach der Zweiten Staatenprüfung?

Ende August 2023 wurde der Staatenbericht zur Umsetzung der Inklusion in Deutschland vom zuständigen UN-Fachausschuss in Genf beraten. In seiner Stellungnahme („Abschließende Bemerkungen“)

zur Umsetzung der Inklusion in Deutschland zeigte sich der UN-Fachausschuss besorgt über das Fehlen einer vollständigen Umsetzung der inklusiven Bildung im gesamten Bildungssystem, über das Vorherrschen von Sonderschulen und -klassen sowie die verschiedenen Hindernisse, auf die Kinder mit Behinderungen und ihre Familien stoßen, wenn sie in Regelschulen eingeschult werden und dort den Unterricht absolvieren wollen. Die Stellungnahme des UN-Fachausschusses in nichtamtlicher deutscher Übersetzung: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/Fachveranstaltungen/20240123_Abschließende_Empfehlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Am 30. November 2023 veranstaltete die Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte einen Fachaustausch mit den behindertenpolitischen Vereinen und Verbänden aus NRW über die Empfehlungen des UN-Fachausschusses. Die Ergebnisse des Fachaustauschs sind zusammengefasst in dem Forderungspapier „Umsetzung UN-BRK jetzt!“, abrufbar unter https://ksl-duesseldorf.de/de/node/5898

Am 27. Februar 2024 gab es in Berlin eine gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ Der Bundesbehindertenbauftragte Jürgen Dusel stellte in seiner Begrüßung fest:

Inklusion ist nicht verhandelbar – sie ist ein Menschenrecht!“ In einem Interview im Deutschlandfunk fordert Kirsten Erhard von der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen Baden-Württemberg den Bund auf, mehr Verantwortung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich zu übernehmen: Eltern fordern mehr Anstrengung bei Inklusion – Interview Kirsten Ehrhardt (deutschlandfunk.de). Kirsten Erhard wurde 2015 mit Henri, ihrem Sohn mit Trisomie 21, medial bundesweit bekannt, als sie für ihn um den Schulbesuch am Gymnasium kämpfte.

Henri wurde schließlich in einer Realschule aufgenommen.

In eigener Sache

In der Mitgliederversammlung am 28.02.2024 wurden in den Vorstand unserer Initiative gewählt: Dr. Alexandra Erlach, Stephanie Jungwirth, Astrid Sellschopp, Dr. Monika Schmitt, Danyela Scholz, Robert Scholz, Simone Stichling-Geisel. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Ursula v. Schönfeld, Dieter Kleinbölting und Hermann-Josef Wienken kandidierten aus Altersgründen nicht erneut. Sie unterstützen den neu gewählten Vorstand aber weiterhin mit Rat und Tat. Der neugewählte Vorstand konstituiert sich in der nächsten Sitzung. Neu gewählte Kassenprüfer sind Ruth Hilgers-Schmidt und Michael Tynior. Herzlich danken wir den bisherigen Kassenprüfern Peer Sampé und Siegbert Mäule, die dieses Amt über viele Jahre ausgeübt haben.

Mitte Dezember 2023 konnten wir endlich unsere neugestaltete Website www.igll.de veröffentlichen. Sie wird nun von der Webagentur Keutgen, Grevenbroich, professionell betreut.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen!

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