Inklusion in NRW
Am 16. Oktober 2013 beschloss der Landtag NRW das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, mit dem die gemeinsame Bildung von Menschen mit und ohne Behinderung zur Regel wird: "Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen." (§ 2 Absatz 5). Das neue Schulgesetz im Wortlaut: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Sch...
Auf dem Weg zur inklusiven Schule: in der Präsentation des Schulministeriums "Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW" werden die neue Rechtslage und begleitende Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion in der Schule erläutert: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Praesentat...
Informationen zur Umsetzung der Inklusion in der Schule und weiterführende Links stehen auf dem Bildungsportal des Schulministeriums zur Verfügung: http://www.learnline.schulministerium.nrw.de/blog/2014/09/01/inklusion
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/index.html
Schulrechtliche Informationen, Gesetze, Erlasse, Verordnungen (im Wortlaut) finden sich unter
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Verordnungen/in...
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ein umfangreiches "Manual zur Erstellung eines schulischen Konzepts Gemeinsames Lernen auf dem Weg zur INKLUSION in der allgemeinen Schule" entwickelt: http://www.brd.nrw.de/schule/pdf/Inklusion-20150528.pdf