Eltern und Stadt streiten um Integrationshelfer

Sozialgerichte geben Recht - die Stadt geht in Berufung
04.05.2013

Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Schulbegleitung (Integrationshelfer) zur Verfügung gestellt. Der Einsatz wird im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert, soweit es sich auf den unmittelbaren Unterricht bezieht. Für Angebote im Nachmittagsbereich (wie z.B. die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule) wird die Finanzierung seitens der Kommune abgelehnt, da es sich nicht um schulische Maßnahmen handele. Nach dem Sozialgesetzbuch ist die Eingliederungshilfe aber auch für Maßnahmen zu gewähren, die den Schulbesuch erleichtern und die geeignet sind, dem behinderten Menschen eine im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht erreichbare Bildung zu ermöglichen. Mehrere Eltern führen seit einigen Jahren - auch mit Unterstützung unserer Initiative - dazu einen Rechtsstreit mit der Stadt und haben vor dem Sozialgericht Recht bekommen. Da Berufung eingelegt wurde, sind die Urteile nicht rechtskräftig. Der Rechtsstreit geht weiter, die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete: