Die UN-Behindertenrechtskonvention
Im Jahr 2009 verabschiedete die UN das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Es trat in Deutschland im März 2009 in Kraft. Die sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention verfolgt konsequent den Ansatz der Inklusion.
Allgemeine Grundsätze der Konvention sind u.a. (Art. 3):
"Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft."
"Die Achtung von der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit."
Der Text der UN-Behindertenrechtskonvention und weitere zugehörige Dokumente sind erhältlich beim Institut für Menschenrechte:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/...
Das Institut für Menschenrechte stellt auch eine Version in leichter Sprache zur Verfügung:
http://www.ich-kenne-meine-rechte.de/
Eine Version in Gebärdensprache und als Sprachausgabe gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
http://www.bmas.de/DE/Gebaerdensprache/UN-Konvention/Die-UN-Konvention-i...
igll e.V. gab 2009 den Anstoß für ein Rechtsgutachten zur Auswirkung der UN-Behindertenrechtskonvention auf das deutsche Schulsystem. Das im Januar 2010 von dem renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Eibe Riedel erstattete Gutachten "Zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem" hebt den Rechtsanspruch auf gemeinsame Bildung hervor.
Das Gutachten wurde in Projektpartnerschaft von Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW, Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen und Sozialverband Deutschland (SoVD) veröffentlicht und den politischen Entscheidungsträgern zugeleitet. Es beförderte bundesweit die Diskussion um die Umsetzung von Inklusion im Bildungsbereicht maßgeblich.
Das Gutachten ist auf unserer Internetseite abrufbar unter
http://igll.de/gutachten-von-prof-dr-eibe-riedel
oder kann gegen eine geringe Gebühr als Broschüre in deutscher und englischer Sprache in der igll-Geschäftsstelle angefordert werden.